Kontaktlinsen, Brillen und Steuerabzug

  1. 19 % Steuerabzug von Irpef für:

    • Kontaktlinsen
    • Linsenlösungen
    • Brillen (mit ärztlicher Verordnung oder Bedarfsbescheinigung vom Optiker)
  2. Abzugsvoraussetzungen:

    • Rechnung mit Kundensteuerkennzeichen
    • CE-Kennzeichnung auf der Rechnung
  3. Auch Aufwendungen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige sind abzugsfähig

  4. Kundenverfahren:

    • Geben Sie bei der Bestellung die Steuernummer ein
    • Fügen Sie der Visionsafe-Rechnung bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung bei

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Revenue Agency.