Steuerabzüge
Kontaktlinsen, Brillen und Steuerabzug
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19 % Steuerabzug von Irpef für:
- Kontaktlinsen
- Linsenlösungen
- Brillen (mit ärztlicher Verordnung oder Bedarfsbescheinigung vom Optiker)
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Abzugsvoraussetzungen:
- Rechnung mit Kundensteuerkennzeichen
- CE-Kennzeichnung auf der Rechnung
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Auch Aufwendungen für unterhaltsberechtigte Familienangehörige sind abzugsfähig
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Kundenverfahren:
- Geben Sie bei der Bestellung die Steuernummer ein
- Fügen Sie der Visionsafe-Rechnung bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung bei
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Revenue Agency.